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Tarife Instrumentalunterricht/Gesangsunterricht

Die von den Eltern zu zahlenden Beiträge entnehmen Sie bitte den folgenden Tarifordnungen.

A-Tarif:

gilt für Schüler*innen bis einschliesslich 5. Klasse und Schulentlassene bis zum 21. Geburtstag.

B-Tarif:

gilt für Schüler*innen 6. - 9. Klasse:

Im Rahmen des Wahlfachs Instrumentalunterricht an der Oberstufe haben Schüler*innen der 6.-9. Klasse Anrecht auf 1/3-Lektion (15 Minuten) unentgeltlichen Instrumentalunterricht. Dieser wird von der Musikschule im Auftrag der Volksschule erteilt.

Die 1/3-Lektion wird in die regulären Lektionslängen von 25 min., 35min oder 50 min. eingebunden oder kann als Unterrichtseinheit von 30 min. alle 14 Tage erteilt werden.

Blockflötentarif Bergdietikon 1.-6. Klasse:

Spezialtarif, entspricht dem B-Tarif

Erwachsenentarif:

gilt ab dem 21. Geburtstag

Auswärtigentarif:

für Personen ohne Wohnsitz in den Mitgliedsgemeinden Spreitenbach, Bergdietikon und Killwangen

bitte im Sekretariat nachfragen

Subventionen

Gemeinden:

Die Kosten für den Instrumentalunterricht werden mit einem Anteil von 50 – 60% stark von den Gemeinden Spreitenbach, Bergdietikon und Killwangen subventioniert.

Kanton:

Schüler*innen der 6. – 9. Klasse erhalten im Rahmen des Wahlfachangebots der Oberstufe zusätzliche Subventionen durch den Kanton.

Schulgeldreduktion

Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Schulgeldreduktion zu beantragen.

Rechnungsstellung 

Das Schulgeld Mitte des laufenden Semesters in Rechnung gestellt.

 

Rückerstattungen

Rückerstattungen des Schulgelds erfolgen gemäss Schulordnung MSS 2021 bei:

Absenz der Lehrperson

Absenz SchülerIn: Bei Krankheit und Unfall mit Arztzeugnis ab der zweiten Lektion


Allfällige Rückerstattungen werden automatisch mit der Rechnung im Folgesemester verrechnet.

Bei Austritt aus der Musikschule besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung der ausgefallenen Lektionen zu stellen.

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